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Alltagsprobleme qualifizierter digitaler Signaturen: der Prüfbericht

Montag, 21. September 2009

Rechnungen, die eine rechtsverbindliche qualifizierte digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthalten, sind nach §14  Umsatzsteuergesetz gesetzeskonform. Dadurch ist sichergestellt, dass das digitale Schriftstück nicht mehr verändert werden kann, ohne dass dies auffällt. Diese Rechnungen sind in digitaler Form gültig und berechtigen zum Vorsteuerabzug. Die Finanzverwaltung verlangt, dass elektronische Rechnungen beim Rechnungsempfänger so gespeichert werden, dass eine spätere Veränderung nicht mehr möglich ist. Jeder Ausdruck des Dokuments ist als Kopie anzusehen und entspricht nicht dem Original.

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