Unser Besuch auf der dmexco startete am Do, 24.09.09 gegen 10:00 Uhr. Nach einem CheckIn mit mäßigem Andrang hatten wir bis zum Beginn der ersten Vorträge eine halbe Stunde Zeit etwas über die Messe zu streifen. Ein spannender Parcours durch das Who is Who der deutschen Internet-Marketing und Medien Branche. Hier ein kurzer Überblick der vertretenen Segmente:
Archiv für September 2009
inBYTES besuchte die dmexco [Digital Marketing Exposition & Conference]
Freitag, 25. September 2009Suchmaschinenoptimierung (SEO [Seach Engine Optimization])
Mittwoch, 23. September 2009SEO, was ist das?
Ich habe mich gefragt, wie ich einem Menschen SEO erklären kann, der noch nie etwas davon gehört hat. Ich denke, hierzu sollte man am besten etwas ausholen und grob auf die Entwicklung der Suchmaschinen eingehen. Dies verdeutlicht die Zusammenhänge und erlaubt den groben Einblick in den heutigen Stand in der SEO-Branche.
Der Erfolg der aktuell populärsten Suchmaschine basiert auf einer sehr einfachen Philosophie:
“Liefere den Menschen für ein spezielles Bedürfnis jene Websites, welche die größtmögliche Relevanz haben”
(… und das Ganze auch noch kostenlos)
Angesichts von Milliarden Websites wird diese simple Aufgabe zu einer sehr komplexen Herausforderung. In den Anfangszeiten des Internets waren jene Suchmaschinen am besten, welche für die Kategorisierung von Websites qualifiziertes Personal einsetzten. Webmaster meldeten Ihre Websites in den Suchmaschinen an, sog. Editoren überprüften durch einen Besuch der Sites das Angebot und bestätigten (oder verwarfen) den Vorschlag dieser Sites.
Diese Vorgehensweise erscheint im Vergleich zu heute geradezu beschaulich. Angesichts des benötigten Heeres an Editoren, welches benötigt würde um ca. 1 Milliarde Websites zumindest zur Kenntnis zu nehmen, kommt heute kein Betreiber mehr auf die Idee, mit dieser Strategie eine konkurrenzfähige Suchmaschine zu betreiben.
Alltagsprobleme qualifizierter digitaler Signaturen: der Prüfbericht
Montag, 21. September 2009Rechnungen, die eine rechtsverbindliche qualifizierte digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthalten, sind nach §14 Umsatzsteuergesetz gesetzeskonform. Dadurch ist sichergestellt, dass das digitale Schriftstück nicht mehr verändert werden kann, ohne dass dies auffällt. Diese Rechnungen sind in digitaler Form gültig und berechtigen zum Vorsteuerabzug. Die Finanzverwaltung verlangt, dass elektronische Rechnungen beim Rechnungsempfänger so gespeichert werden, dass eine spätere Veränderung nicht mehr möglich ist. Jeder Ausdruck des Dokuments ist als Kopie anzusehen und entspricht nicht dem Original.
